Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überbesetzung einer Kammer
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.10.1980 - A 9 K 463/80
- BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die vom Präsidium als sachdienlich erachtete Überbesetzung eines Spruchkörpers mit einem oder zwei ständigen Mitgliedern zulässig, sofern nicht in dem Spruchkörper zwei personell voneinander verschiedene Sitzgruppen Recht sprechen können oder der Vorsitzende in der Lage ist, drei Spruchkörper mit jeweils verschiedenen Beisitzern zu bilden (vgl. u.a. BVerfGE 18, 344 [350]). - BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81
Die bloße Behauptung eines solchen Verfahrensmangels genügt nämlich noch nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7), um einem Beteiligten eine ihm sonst verschlossene Revision zu eröffnen. - BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80
Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81
Diesen Erfordernissen genügt das Vorbringen des Klägers aus einem doppelten Grund nicht: Mit der bloßen, durch keinen näheren Hinweis konkretisierten Behauptung, der Kammer habe neben den fünf namentlich Benannten "ein weiterer Richter" angehört, sind - zum einen - schon den Mangel ergebende Tatsachen nicht ausreichend bezeichnet im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. Beschluß vom 25. September 1981 - BVerwG 9 C 217.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 07.02.1980 - 3 CB 31.79
Bedingte Rechtsmitteleinlegung - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 CB 70.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts macht ein derartiger Vorbehalt ein Rechtsmittel unzulässig (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 7. Februar 1980 - BVerwG 3 CB 31.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 52).